Nutzung des Sportgeländes am Bollensdorfer Weg durch die Abteilung Fußball des MTV 1860 Altlandsberg e.V.

Hallo Sportler,

die Stadt Altlandsberg hat heute, 24.05.2020, 17:30 Uhr auf Antrag der Abteilung Fußball von gestern, 23.05.2020, 11:40 Uhr die Nutzung des Sportgeländes am Bollensdorfer Weg genehmigt. Zu folgenden Zeiten können wir unter Einhaltung der u.a. „Vorgaben zur Einhaltung der Hygieneanforderung der SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung für die Nutzung von öffentlichen Sporteinrichtungen der Stadt Altlandsberg“ das Sportgelände nutzen.

  • dienstags, 19:00 Uhr – 21:30 Uhr (Ronny Völker)
  • donnerstags, 19:00 Uhr – 21:30 Uhr (Ronny Völker)
  • sonntags, 18:00 Uhr – 20:30 Uhr (Burkhard Bartelt)

Der Abteilungsleiter Lars Kolander hat vor der ersten Nutzung per Unterschrift eine Verplichtungserklärung gegenüber der Stadt Altlandsberg abzugeben, in der er die Einhaltung der Vorgaben gewährleistet.

Mit dieser Genehmigung allein ist noch nicht sichergestellt, dass ab dem kommenden Dienstag, 26.05.2020 auch Training stattfindet. Die Absprachen diesbezüglich sollten in den betreffenden Chat-Gruppen stattfinden.

Vorgaben:

  • Training in Kleingruppen mit max. 5 Personen. Es können mehrere Kleingruppen trainieren, wenn für jede Gruppe ein Trainer anwesend ist und ein Abstand von mindestens 10 m zwischen den Gruppen gegeben ist.
  • Trainingsteilnehmer kommen umgezogen zum Training (Kabinen bleiben geschlossen).
  • Angehörige der Trainingsteilnehmer dürfen während des Trainings nicht auf dem Platz warten.
  • Ein Abstand von 2 Metern zwischen den Trainingsteilnehmer ist einzuhalten.
  • Jeder Trainingsteilnehmer trainiert mit eigenen Trainingsgeräten. Müssen Trainingsgeräte unter den Teilnehmern getauscht werden, müssen diese vor dem Wechsel desinfiziert werden.
  • Kein Duschen nach dem Training (Duschen bleiben geschlossen).
  • Nach dem Training ist das Gelände unverzüglich zu verlassen.
  • Eigene Getränke sind mitzubringen und dürfen nicht untereinander getauscht oder geteilt werden.
  • Trainingsteilnehmer mit Erkältungssymptomen dürfen nicht am Training teilnehmen. Sollten im Haushalt des Teilnehmers lebende Personen erkrankt sein, sollte der Trainingsteilnehmer auch nicht am Training teilnehmen. Bei einer Erkrankung mit Covid 19, ist vor der erneuten Teilnahme ein ärztliches Attest über die Genesung vorzulegen.
  • Körperkontakt wie Abklatschen, in den Arm nehmen und Händeschütteln sind zu unterlassen.
  • Jede Trainingsgruppe bleibt unter sich, eine Vermischung der Gruppen auch beim Kommen und Gehen ist zu vermeiden.
  • Zweikämpfe sind zu unterlassen.
  • Das Gebäude wird nur zur Entnahme der Materialien geöffnet. Diese erfolgt ausschließlich durch die Trainer. Vorzugsweise vor Beginn der Trainingseinheit. (Für die sonstigen Teilnehmer ist das Multifunktionsgebäude geschlossen. Ausnahme: WC Benutzung).
  • WC Benutzung nur einzeln mit Abmeldung beim Trainer.
  • Jeder Trainer verpflichtet sich mit seiner Unterschrift (durch den Verein/Sportgruppe zu dokumentieren) zur Einhaltung der Vorgaben.
  • Eine Belehrung der Trainingsteilnehmer erfolgt vor jeder Trainingseinheit.
  • Bei jedem Training ist eine Anwesenheitsliste zu führen und zur Infektionskettenverfolgung 4 Wochen aufzubewahren. Anschließend sind die Listen ordnungsgemäß zu vernichten.

Autor: bb